Allgemeine Verkaufsbedingungen

Einleitung

Jede bei der Baumschule getätigte Bestellung gedingt das volle und ganze Einverständnis zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die am 1. Januar 2010 erstellt wurden.

Artikel 1 – Preis

1.1 Die Preise sind Einzelpreise in Schweizer Franken ohne Porto und ohne Lieferkosten.
1.2 Die Preise können geändert werden, aber die Produkte sind gemäss den geltenden Tarifen bei der Bestellung gültig.
1.3 Ein Rabatt von 5% wird für die Stückpreise bei einem Kauf von 10 bis 24 Objekten der gleichen Sorte, Art, Form und Kraft gewährt. Der Rabatt ist 10% bei 25 bis 249 Objekten, 15% bei 250 bis 2499 Objekten und 20% bei mehr als 2500 Objekten.
1.4 Die Verpackungs- und Transportkosten werden separat berechnet.
1.5 Im Fall von Verspätung bei der Bezahlung wird ein Verzugszins von 6% pro Jahr berechnet.
1.6 Der Ort der Zahlung und der Erfüllungsort ist der Sitz der Baumschule, die die Lieferung der Ware vorgenommen hat.
1.7 Die Produkte bleiben Eigentum der Baumschule bis zur vollständigen Bezahlung des Preises.

Artikel 2 – Bestellung und Transport

2.1 Das Produktangebot ist solange Vorrat erhältlich.
2.2 Die Transportrisiken gehen auf den Käufer über sobald die Ware an den Lieferanten übergeben wurde.
2.3 Im Falle von Teillieferungen müssten alle bestellten Pflanzen während der Saison übernommen oder abgeholt werden. Wenn diese Regel nicht eingehalten wird, hat der Verkäufer das Recht, alle Pflanzen zu verkaufen.

Artikel 3 – Garantie und Ersatz

3.1 Die Baumschule gewährt seinen Kunden Pflanzen erster Qualität, gemäss den Vorschriften des Vereins Jardin Suisse.
3.2 Die Garantie gilt für die Wachstumsperiode und auch maximum für den Wert der entsprechenden Rechnung.
3.3 Der Käufer hat die Verpflichtung eine vollständige Kontrolle der erhaltenen Pflanzen im Moment der Lieferung zu tätigen.
3.4 Alle Mängel einer Pflanzen müssen innerhalb von 5 Tagen gemeldet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, so wird die Ware als akzeptiert angesehen.
3.5 Wenn man einen nicht sichtbaren Mangel bei der Lieferung entdeckt, muss der Käufer diese sofort dem Verkäufer melden sonst wird das Objekt mit dem Mangel als akzeptiert angesehen.
3.6 Die Baumschule haftet nicht bei Schaden wegen klimatischen Bedinungen oder bei Pflanzungsschäden.
3.7 Kein Pflanzenersatz wird erfolgen, wenn diese gesund und ohne Mängel bei der Lieferung waren.
3.8 Die Echtheit der Sorte ist nur bis zum Wert der entsprechenden Rechnung gewährt.

Artikel 4 – Reklamationen

4.1 Alle Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Die Reklamationsursachen müssen klar und ausführlich beschrieben werden.
4.2 Wenn es sich um einen versteckten Mangel handelt, muss dieser gleich bei seiner Entdeckung schriftlich und ausführlich gemeldet werden.

Artikel 5 – Verantwortung

5.1 Die von der Baumschule vorgeschlagenen Produkte sind Qualitätsprodukte. Die Baumschule haftet nicht für kleine Unterschiede bei Farbabweichungen oder bei der Grösse.

Artikel 6 – Rechtssitz und das angewandte Gesetz

6.1 Bei Rechtsstreit befindet sich der Rechtssitz beim Hauptsitz der vertragspartnerischen Baumschule.
6.2 Es geltet das angewandte Schweizer Recht.